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SUPER

Sicherheitsfachkraft

höchste Arbeitssicherheit

Sicherheitsfachkraft nach AschG

Jedes Unternehmen benötigt laut dem ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz (ASchG) sogenannte Präventivkräfte - darunter fallen die Sicherheitsfachkraft (SFK), die Arbeitsmedizin und sonstige Fachkräfte. Mithilfe der Sicherheitsfachkraft werden die rechtlich relevanten Forderungen aufgezeigt sowie umgesetzt und in Zusammenarbeit mit der Arbeitsmedizin und/oder sonstigen Fachkräften Maßnahmen und Aktionen für die Gewährleistung der Sicherheit und der Gesundheit der Mitarbeiter getroffen.

Durch MSCAS gelingt Ihnen die perfekte Durchführung der Tätigkeiten als SFK laut den gesetzlichen Vorgaben (§76 Abs.3 und §77 AschG). Kontaktieren Sie mich unter +43 699 11984960 und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin!

Gefahrenverhütung, persönliche Schutzausrüstungen & mehr

MSCAS steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – zu den umfangreichen Leistungen gehört die Unterstützung bei:

  • Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der Unfallverhütung
  • der Planung von Arbeitsstätten
  • der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln
  • der Einführung bei oder Änderung von Arbeitsverfahren
  • der Einführung zu neuen Arbeitsstoffen
  • der Erprobung & Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung
  • arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen (insbesondere bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufs in Zusammenarbeit mit Arbeitsmediziner:innen bzw. anderen Fachleuten)
  • der Organisation des Brandschutzes & von Maßnahmen zur Evakuierung
  • der Ermittlung & Beurteilung von Gefahren
  • der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
  • der Organisation der Unterweisung & der Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Verwaltungsverfahren im Sinne des 8. Abschnittes das ASchG (Behörden und Verfahren)

Ich berate Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane in Angelegenheiten der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Gestaltung. Darum zählen folgende Aspekte ebenfalls zu meinem Portfolio:

  • Besichtigung der Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen sowie die Teilnahme an Besichtigungen durch das Arbeitsinspektorat
  • Ermittlung und Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie Auswertung dieser Ermittlungen und Untersuchungen
  • Überprüfung und Anpassung der nach den Arbeitnehmerschutzvorschriften erforderlichen Ermittlung und Beurteilung von Gefahren und der festgelegten Maßnahmen samt Anpassung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
  • Teilnahme beim Arbeitsschutzausschuss und beim zentralen Arbeitsschutzausschuss
  • Dokumentation der Tätigkeiten und der Ergebnisse von Untersuchungen sowie die Erstellung von Berichten und Programmen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der Arbeitsgestaltung
  • Koordination mit anderen Sicherheitsfachkräften